Rechtsprechung
   BGH, 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13092
BGH, 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11 (https://dejure.org/2012,13092)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11 (https://dejure.org/2012,13092)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - AnwZ (B) 6/11 (https://dejure.org/2012,13092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geordnete Vermögensverhältnisse eines Schuldners mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens; Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Kosten des Beschwerverfahrens nach der Ankündigung einer Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ZPO § 91a
    Geordnete Vermögensverhältnisse eines Schuldners mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens; Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Kosten des Beschwerverfahrens nach der Ankündigung einer Restschuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.2011 - AnwZ (Brfg) 29/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Vermutete Gefährdung

    Auszug aus BGH, 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11
    Der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des Klägers freigegeben hat (§ 35 Abs. 2 InsO), beseitigt die Insolvenz und damit den Vermögensverfall des Betroffenen nicht (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619 Rn. 11).

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2007, aaO; vom 28. September 2011, aaO jeweils m. w. N.).

  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 96/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11
    Der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des Klägers freigegeben hat (§ 35 Abs. 2 InsO), beseitigt die Insolvenz und damit den Vermögensverfall des Betroffenen nicht (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619 Rn. 11).

    Die Vermögensverhältnisse eines Schuldners können grundsätzlich erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, mit welcher der Schuldner das Recht zurückerhält, über die vormalige Insolvenzmasse frei zu verfügen (§ 259 Abs. 1 Satz 2 InsO), und mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung durch Beschluss des Insolvenzgerichts (§ 291 Abs. 1 InsO) wieder als geordnet angesehen werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. November 2007, aaO; vom 28. September 2011, aaO jeweils m. w. N.).

  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11
    Der Umstand, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des Klägers freigegeben hat (§ 35 Abs. 2 InsO), beseitigt die Insolvenz und damit den Vermögensverfall des Betroffenen nicht (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 96/06 Rn. 9; vom 28. September 2011 - AnwZ (Brfg) 29/11, ZInsO 2012, 140 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 16. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619 Rn. 11).
  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 89/06

    Wegfall des Widerrufsgrunds für eine Rechtsanwaltszulassung wegen

    Auszug aus BGH, 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11
    Unter welchen Umständen die - hier erst nach Ablauf der Beschwerdefrist erfolgte - förmliche Aufhebung des Insolvenzverfahrens für den Eintritt geordneter Vermögensverhältnisse bei einer Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO nicht mehr notwendig ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 9. November 2009 - AnwZ (B) 89/06, ZInsO 2010, 86 Rn. 8), ist deshalb nicht maßgebend.
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 5/10

    Aufhebung eines Widerrufsbescheids hinsichtlich der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 21.05.2012 - AnwZ (B) 6/11
    Analog § 91a ZPO hat der Senat über die Kosten des Verfahrens zu befinden (§ 215 Abs. 3 BRAO; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 5/10, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15

    Der Anwalt in der Insolvenz

    Vielmehr ist die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls im Fall eines Insolvenzverfahrens erst dann widerlegt beziehungsweise können die Vermögensverhältnisse wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO a. F. bzw. § 287a InsO n. F.) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (st. Senatsrspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 4. April 2012 - AnwZ (Brfg) 62/11, juris Rn. 4; vom 21. Mai 2012 - AnwZ (B) 6/11, juris Rn. 6; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 16. März 2015, aaO Rn. 4; jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht